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Südböhmische Mütter haben das Gerichtsverfahren mit dem Minister Gregr gewonnen |
Südböhmische Mütter haben das Gerichtsverfahren mit dem Minister Gregr gewonnen. Sie müssen also nicht dem Minister Gregr 500.000 Kronen für die Rufschädigung bezahlen und müssen sich nicht einmal für die kritischen Worte an seine Adresse entschuldigen.
Minister Gregr klagte im Jahre 2000 die Vereinigung Südböhmische Mütter dafür an, daß sie ohne seine Genehmigung im Wohngebiet Sumava in Budweis seine Buste enthüllten. Die rosa Buste wurde bei einem Happening vorgestellt, das durch die Vereinigung Südböhmische Mütter aus Anlass der Einleitung der Kettenreaktion im 1. Block des AKW Temelin am 13.10.2000 organisiert wurde. Die Mitglieder der Vereinigung äußerten bei diesem Happening auch die Meinungen, durch die sich der Minister Gregr betroffen gefühlt hat, da sie angeblich seine Person mit dem kommunistischen Regime verbinden können (die Dana Kuchtova sagte z.B. “der Herr Minister schloss erfolgreich an die fortschrittliche Tradition vor dem November 1989 an und erfüllte die Beschlüsse der KSCM – Verhandlungen, das AKW Temelin fertig zu stellen”.
Minister Gregr verlangte im Rahmen seiner Klage eine öffentliche Entschduldigung und die Bezahlung von 500.000 Kronen. Das Bezirksgericht in Budweis entschied im Jahre 2001 darüber, daß die verlangte Summe von der Vereinigung an den Minister nicht gezahlt werden muß, die Vereinigung muss sich jedoch öffentlich bei dem Minister entschuldigen, und zwar dafür, daß sie auf eine beleidigende Art und Weise und das noch ohne seine Zustimmung seine Buste enthüllten und auch für die Aussagen, die beim Happening durch die Mitglieder der Vereinigung geäußert worden sind. Gegen diese Entscheidung legten wir eine Berufung ein. Unserer Meinung nach waren die Aussagen richtig (die Angaben über die Fertigstellung des AKW Temelin fanden wir in den Dokumenten von den KSC – Verhandlungen) und die Enthüllung der Buste fand beim Happening statt und es handelte sich also um eine Hyperbel. Zur Präsentation der Buste brauchten wir unserer Meinung nach nicht die Zustimmung des Klägers, weil wir nur unsere kritische Meinung äußerten, worauf wir laut Gesetz Recht haben.
Das Obergericht in Prag hat im Mai 2002 die Anklage des Ministers Gregr im vollen Umfang aufgehoben. Die Südböhmischen Mütter enthielten das Urteil von ihrem Rechtsvertreter. Das Obergericht konstatierte ausserdem: “Falls der Angeklagte die Aussagen bei einer Demonstration mit einem Happening äußerte, ging klar hervor, daß es sich um eine bestimmte Form der Hyperbel handelte. Der Kläger (der Minister Gregr – Anmerkung) muß als öffentlich tätige Person damit einverstanden sein, daß seine Handlung, obwohl sie durch die Regierung genehmigt wurde, durch die Öffentlichkeit negativ kritisiert werden kann. Laut Gericht kann also nicht belegt werden, daß es durch die angeführten Aussagen zu einem nicht berechtigten Eingriff in die persönlichen Rechte laut Bürgergesetzbuch kam.”
“Über die Entscheidung des Gerichtes haben wir uns gefreut. Minister Gregr war für uns ein typischer Vertreter der nicht demokratischen Art und Weise der Entscheidung, die keine Kritik zuliess und die Opposition lächerlich machte. Diese Entscheidung des Gerichtes sollte jedoch die Politiker allgemein darauf aufmerksam machen, daß die Zeit vorbei ist, als sich die Menschen fürchteten, öffentlich ihre Meinungen zu äußern und als die Politiker noch eine privilegierte Position in der Gesellschaft hatten,” sagte Monika Wittingerova.
Ing. Monika Wittingerova Mgr. Dana Kuchtova
Weitere Informationen: + 420 603 516 711, Dana Kuchtova
Übersetzung: BIU und Südböhmische Mütter
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